Die Basis-Rente – für Selbstständige ein Muss
Während der Begriff „Riester-Rente“ in aller Munde ist, ist die Basis-Rente, umgangssprachlich auch „Rürup-Rente“ genannt, leider immer noch vielen ein unbekannter Begriff. Für uns als Versicherungsagentur unverständlich. Denn die Basis-Rente ist für Selbstständige und Freiberufler oft die alleinige Möglichkeit, staatlich gefördert für das Alter vorzusorgen. In diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen – allen Selbstständigen, Freiberuflern und auch Angestellten – deshalb das Konzept der Basis-Rente näher erläutern.
Sorgen Sie mit der Basis-Rente für zusätzliche Renteneinkünfte im Alter und sparen Sie schon heute Steuern
Das Konzept der Basis-Rente ist dabei ganz einfach erklärt:
Sie zahlen einen regelmäßigen Beitrag in die Basis-Rente ein. Sie entscheiden dabei aber, anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung, wie viel Geld Sie anlegen möchten. (Beiträge bis zu einer Höhe von 23.724 Euro pro Person können dabei von der Steuer abgesetzt werden)
Gehen Sie nach Ihrem Berufsleben (frühestens ab 62) in den Ruhestand, erhalten Sie lebenslang eine monatliche Rente.
Die Vorteile der Basis-Rente sind dabei vielfältig:
1. Insolvenzschutz
Sollten Sie vor Ihrem Rentenbeginn eine Privatinsolvenz beantragen und abschließen müssen, ist Ihr Kapital innerhalb der Basis-Rente vor dem Gläubigerzugriff geschützt. Ein Schutz, der gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten und bei staatlich vorgeschriebenen Betriebsschließungen durch Lockdowns, sehr wichtig werden kann.
2. Der doppelte Steuer-Verschieb-Effekt
Bestimmte Personengruppen, wie Selbstständige und Freiberufler, können mit der Basis-Rente durch den doppelten Steuer-Verschieb-Effekt Ihre steuerpflichtigen Einkünfte optimieren und völlig legal ins Alter verschieben. Die zwei Effekte funktionieren dabei, wie folgt: in der Ansparphase Ihrer Basis-Rente die Beiträge prozentual und mit einem höheren Steuersatz zum Abzug bringen, als die Rentenleistungen später, bei niedrigerem Steuersatz, zu versteuern sind. Beide Vorteile zusammen ergeben den sogenannten doppelten Steuer-Verschieb-Effekt.
Der erste Effekt: Der steuerlich zum Abzug bringbare Anteil ist in der Ansparphase höher, als die Rente später zu versteuern ist.
Betrachtet man beispielhaft einen Selbstständigen, Mitte 50 oder älter, wir nennen ihn Johannes. Für Johannes bietet die Basis-Rente eine interessante Möglichkeit.
- Er kann die seit Januar 2021 steuerlich abziehbaren 92 Prozent der Beiträge zur Basisrente zum Abzug bringen.
- Ab 2025 kann er sogar 100 Prozent der Aufwendungen bis zum jeweils geltenden Höchstbetrag innerhalb der ersten Schicht ansetzen.
Beantragt Johannes also heute eine Basis-Rente und plant mit 67 Jahren in Rente zu gehen, so beginnen dessen Renteneinnahmen im Jahr 2033. Der steuerpflichtige Anteil beträgt in diesem Jahr 93 Prozent.
Der Effekt: Johannes kann in der Ansparphase im Durchschnitt prozentual einen höhereren Anteil steuerlich zum Abzug bringen, als er seine Rente ab 2033 zu versteuern hat.
Der zweite Effekt: Das zu versteuernde Einkommen ist in der Regel während des Berufslebens höher als im Rentenleben.
Durch diesen Faktor, ergibt sich der zweite, steuerliche Effekt.
3. Steueroptimierte Entnahmen aus Unternehmen
Auch für Unternehmen mit einer hohen Liquidität bietet die Basis-Rente eine interessante Form der Entnahme.
Denn entnimmt ein Unternehmen einen Betrag zur Einzahlung in eine Basis-Rente, ist dies für die privaten Steuern (Stand: 01.01.2021) nahezu steuerneutral. Ab dem Jahr 2025, wenn 100 Prozent der Beiträge zur Basis Rente steuerlich abgezogen werden dürfen, sogar vollständig.
Zu berücksichtigen sind dabei natürlich jeweils die maximalen Höchstbeiträge der ersten Schicht.
Ein weiterer Vorteil einer entsprechenden Entnahme aus dem Unternehmen ist, wie oben bereits erwähnt, dass das in die Basis-Rente eingezahlte Kapital, insolvenzgeschützt ist.
Die Vorteile der Basis-Rente im Überblick:
• Bereits ab dem 62. Geburtstag erhalten Sie eine lebenslange Altersrente.
• Bis zum Rentenbeginn sind für Sie hohe Steuerersparnisse möglich.
• Im Rentenalter profitieren Sie von einem erfahrungsgemäß niedrigen Steuersatz.
• Durch flexible Sonderzahlungen haben Sie die Möglichkeit Ihre Steuerersparnis zu erhöhen.
• Der Aufbau der Altersversorgung ist durch den oben erwähnten Insolvenzschutz besonders abgesichert.
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